Regeln und Hygienemaßnahmen

Oberstes Ziel ist es, unseren Gästen den Aufenthalt am Badesee so zu gestalten, dass die Nutzung so sicher und angenehm wie möglich ist.
Alle Maßnahmen setzten voraus, dass sich jeder Einzelne verantwortungsvoll verhält, damit die Schlussbestimmungen Wirkung zeigen.

1. Allgemeine Grundsätze und Verhalten am See
1.1. Den Anweisungen des Personals im Eingangsbereich, der Badeaufsicht und im Freigelände ist unbedingt Folge zu leisten.
1.2. Gästen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren bzw. müssen das Gelände verlassen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.
1.3. Für die Abwicklung im Eingangsbereich ist es hilfreich, wenn Sie das Eintrittsgeld möglichst passend bereithalten.
1.4 Ein Kontaktformular ist am Eingang auszufüllen

2. Allgemeine Hygienemaßnahmen
2.1. Personen mit Krankheitssymptomen, insbesondere einer bekannten/ nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen und Krankheitssymptomen.
2.2. Im Eingangs- und den Sanitärbereichen soll ein Mund-Nasenschutz getragen werden, da hier die Abstandsregeln nicht immer gewahrt werden können.
2.3. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich. (Handhygiene)
2.4. Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen.
2.5. Auch wenn die Sanitäranlagen regelmäßig kontrolliert, gereinigt und desinfiziert werden, so kann auch jeder Badegast durch sein verantwortungsbewusstes Handeln dazu beitragen die Sauberkeit zu gewährleisten.
2.6.Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).

3. Maßnahmen zur Abstandswahrung
3.1. Halten Sie in allen Räumen und auf der Liegefläche die aktuell gebotenen Abstandsregeln (Abstand mind. 1,5 m) In den gekennzeichneten Flächen und Zonen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
3.2. WC-Bereiche dürfen nur von 2 Personen betreten werden. Bitte keine Warteschlangen in den Sanitärbereichen bilden, sondern mit dem nötigen Abstand außerhalb warten.
3.3. Am Badesee gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
3.4. Wenn die maximal zulässige Besucherzahl erreicht ist besteht kein Anspruch auf Einlass.
3.5. Am Badesee muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden Sie Gruppenbildungen, insbesondere an den Ein- und Ausstiegen.
3.6. Achten Sie auf die Anweisungen des Personals. Halten Sie sich an die Wegeregelungen, Beschilderungen und Abstandsmarkierungen. Die Ein- und Ausstiege sind hier besonders zu beachten.
3.8. Eltern und Begleitpersonen sind für die Einhaltung der Abstandsregeln ihrer Kinder und unter Aufsicht befindlicher Jugendlichen verantwortlich.

Diez, den 30.06.2020